COVID-Schutzkonzept Karli

1 – Maskenpflicht

Im Debattierhaus «Karl der Grosse» gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren.
Besucher*innen müssen ihre eigene Maske mitnehmen. Bei Konsumation im Sitzen kann die
Maske abgenommen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Veranstaltungen mit 2G (Siehe Punkt 2).

2 – Zertifikatspflicht

Im Debattierhaus «Karl der Grosse» gilt eine Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Gästemüssen dem Personal ein gültiges Covid-Zertifikat und einen Ausweis vorweisen.

Veranstalter*innen können den Zugang zu einer Veranstaltung auf Personen mit einem Impf- und Genesenenzertifikat (2G) beschränken und damit auf die Masken- und Sitzpflicht beim Konsumieren verzichten.

Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung sowie Selbsthilfegruppen mit bis zu 50 Personen. Hier gilt eine Maskenpflicht, ein Konsumationsverbot und die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Aufgenommen werden müssen Name, Vorname, telefonischer Kontakt jeder Person sowie Bezeichnung des Raumes, Datum und Zeit der Veranstaltung. Eine Liste dafür steht auf der Webseite zur Verfügung. Die Angaben dienen ausschlieslich dazu, dass der/die Mieter*in alle teilnehmenden Personen der Veranstaltung im Falle einer Covid-19 Erkrankung informieren kann. Die Verantwortung, dass die betroffenen Personen informiert werden, liegt beim Veranstalter selber. Mieter*innen übergeben dem

«Karl der Grosse» eine Kopie dieser Liste nach der Veranstaltung. Die Daten werden nach 14 Tagen vollständig vernichtet.

Eine Testung vor Ort ist nicht möglich. Personen, die lediglich einen negativen Test vorweisen aber kein Zertifikat haben, wird der Zutritt zum Debattierhaus verweigert.